FAQ - Häufige Fragen

Absperrung

Der Abbrennplatz wird nach den gesetzlichen Vorgaben abgesperrt.

Anzeigeverfahren

Wir kümmern uns um die Anzeige bzw. den gesamten Austausch mit den zuständigen Behörden und die Umsetzung möglicher Auflagen/Vorgaben. Ebenso holen wir das Einverständnis der Grundstückseigentümer*innen ein.

Aufbau

Mindestens ein*e Pyrotechniker*in und ein*e Helfer*in werden aufbauen und bis zur Zündung den erforderlichen Bereich bewachen.

Aufräumen

Direkt nach dem Feuerwerk beginnen die gesamten Abbauarbeiten und grobe Reinigungsarbeiten, wobei auch am Folgetag bis 12 Uhr die angezeigte Fläche nach Abfallresten abgesucht wird. Der entstandene Müll (zum größten Teil Pappe) wird getrennt entsorgt. Selbstverständlich werden auch hier alle Sicherheitsbestimmungen (z.B. Umgang mit sogenannten Versagern) beachtet.

Endzeiten des Feuerwerks

Je nach Jahreszeit muss das Feuerwerk um 22:00 Uhr (Oktober bis März), 22:30 Uhr (April, August, September) oder 23:00 Uhr (Mai, Juni und Juli) beendet sein.

Eventplanung

Wir planen pyrotechnische Momente, gerne stehen wir aber auch für die weiteren Eventplanungen an Ihrer Seite.

Fristen

Ein Feuerwerk muss zwei Wochen vor Veranstaltungstag angezeigt werden, unter bestimmten Bedingungen auch vier Wochen. Setzen Sie sich daher am besten mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungstermin mit uns in Verbindung, so dass wir alle Prozessschritte rechtzeitig angehen können.

Kindergeburtstagsfeier

Kindergeburtstagsfeiern sind ab dem 12. Geburtstag möglich. Weitere zusätzliche Sicherheitsbestimmungen werden mit den Erziehungsberechtigten vorab besprochen.

Koordination

Gerne stimmen wir uns z.B. mit Ihrem Eventmanagement, Hochzeitsplaner*innen usw. ab.

Lichtgestaltung

Aufgrund z.B. von Trockenheit ist ein Feuerwerk nicht möglich, aber auch dann unterbreiten wir Ihnen gerne alternative Vorschläge.

Ortsbegehung

Grundsätzlich werden wir Ihre Wunschlocation besichtigen und passen je nach Situation vor Ort das Angebot an.

Sicherheitsabstände

Alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände z.B. zu Häusern, Wäldern usw. werden eingehalten bzw. je nach Situation vor Ort wird das Angebot angepasst.

Schulfeuerwerk

Für die Ausbildung zur*zum Großfeuerwerk*in muss die Teilnahme an Feuerwerken nachgewiesen werden. Entsprechende Teilnahmescheine können Sie bei uns erwerben.

Sicherheitsunterweisung

Vor jeder Veranstaltung findet eine Sicherheitsunterweisung für alle Mitarbeiter*innen statt.

Tierschutz

Wir sind selbst Tierbesitzer*innen, privat NABU – Mitglied und gegen unangekündigtes, langes „Böllern“. Alle Nachbar*innen des Abbrennplatzes usw. werden rechtzeitig vorab von uns informiert.

Transport

Offenes Feuer, Rauchen und Zuladung weiterer brennbarer/explosionsgefährlicher Stoffe im Fahrzeug sind verboten. Es muss ein Feuerlöscher (mind. 2 kg) mitgeführt werden und die Ladungssicherheit ist zu beachten. Bis zu 50 kg an Gesamtgewicht und zugleich maximal 3 kg NEM dürfen nicht überschritten werden, ansonsten gilt die ADR-1000-Punkte-Regelung (NEM von 1.4G x 3 und von 1.3G x 50, in der Summe beider Werte nicht mehr als 1000 Punkte) zu beachten. Die Effekte sind in zugelassenen bzw. Originalverpackungen zu verbringen.

Trauerbegleitung

Gestalten und zünden Sie individuell pyrotechnische Effekte in Erinnerung an einen lieben Menschen.

Umweltschutz

Grundsätzlich liegt uns Umweltschutz genauso am Herzen wie Tierschutz. Daher achten wir bei jedem Auftrag darauf, welche  Materialien wir in welchen Mengen einsetzen, ob es umweltfreundliche Alternativen gibt oder wir an sich etwas reduzieren können. Gelingt uns dies nicht gänzlich, leisten wir einen Ausgleichsbeitrag, z.B. durch Spenden/Mitgliedschaft an PRIMAKLIMA e.V.

Feuerwerk wirkt sich analog zu allen anderen menschlichen Handlungen auf die Umwelt aus und ist sachlich in seiner Verhältnismäßigkeit in diesem komplexen Gesamtzusammenhang zu betrachten und zu beurteilen. Dabei sind in der Diskussion auch berufliche und private Feuerwerke zu trennen.

Die größten Teile z.B. der Feinstaubemissionen entstammen aus dem gesamten Verkehrssektor und der Beheizung von Gebäuden sowie industriellen Produktionsprozessen. In geringerem Maße zeigen sich sog. diffuse Emissionen von Gewerbe und Handel über die Landwirtschaft bis zum Zigarettenkonsum oder privaten Grillabend oder ein Feuerwerk verantwortlich. Im Gegensatz zum privaten Sylvesterfeuerwerk sind z.B. „Höhenfeuerwerke der Kategorie F4, die häufig den Abschluss von Veranstaltungen bilden, lokal auf eine Stadt und zeitlich auf meist nur wenige Minuten begrenzt. Die dabei freigesetzte Feinstaubmenge ist insgesamt betrachtet nur ein Bruchteil derer zu Silvester. Zudem kommen Feuerwerksköper zum Einsatz, die in größeren Höhen als Silvesterraketen explodieren. In der Regel werden auch keine bodennahen Knallkörper verwendet. Das bedeutet, der Feinstaub wird nicht bodennah sondern in größeren Höhen freigesetzt und kann sich dort mit dem Wind rasch verteilen. An Feinstaub-Messstationen in der Nähe ist der Einfluss solcher Höhenfeuerwerke nicht oder nur geringfügig in den bodennahen Feinstaubkonzentrationen erkennbar.“ (Umweltbundesamt: „Zum Jahreswechsel: „Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist“, Stand: November 2022, ISSN 2363-829X, S.13)

Zum Thema Feuerwerk und Umweltschutz verweisen wir weiter z.B. auf folgende Artikel „Zur Umweltbelastung durch Feuerwerk – Fakten über Silvesterfeuerwerk“ des Bundesverbands für Pyrotechnik und Kunstfeuerwerk,  URL: https://bvpk.org/umweltbelastung-feuerwerk.

Verletzungsgefahr

Wir kaufen ausschließlich geprüftes Feuerwerk bei in Deutschland und Österreich ansässigen Unternehmen. Alle Effekte werden Anlassbezogen vorab unter Beachtung der Sicherheits- und Anwendungshinweisen von uns geprüft und unter Beachtung aller gesetzlicher Vorschriften angewendet.

Wetter

Ein Feuerwerk findet auch bei Regen oder Schneefall statt, Sichtbehinderungen können nicht ausgeschlossen werden. Je nach Windstärke oder Unwetteranzeichen (siehe auch gesetzliche Vorgaben) entscheidet die*der Pyrotechniker*in, ob das Feuerwerk abgebrochen oder abgesagt werden muss.